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联邦德国新移民法德文版         ★★★
联邦德国新移民法德文版FAQ以及法律原文
作者:佚名 文章来源:本站原创 点击数: 更新时间:2007-1-4 11:38:53

Häufige Fragen

Allgemein

Am 1. Januar 2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Ein wesentlicher Teil ist das neue Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das an die Stelle des bisher geltenden Ausländergesetzes (AuslG) getreten ist.
Was bringt die Neuregelung für in Deutschland lebende oder nach Deutschland einreisende Ausländer? Die wichtigsten Fragen und Antworten in Kürze. Grundsätzlich sind gemäß der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes die Länder für die Anwendung der ausländerrechtlichen Bestimmungen zuständig. Alle aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen werden von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde des Landes nach der geltenden Rechtslage getroffen. Sie ist dabei nur an die Weisungen der ihr übergeordneten Landesbehörden gebunden. Es empfiehlt sich somit, bei Fragen zu einem konkreten Einzelfall die örtlich zuständige Ausländerbehörde zu kontaktieren. Diese Zuständigkeit resultiert aus der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes, nach der die Länder für die Anwendung der ausländerrechtlichen Bestimmungen zuständig sind. Bei Visumfragen sollten Sie sich an die zuständige Auslandsvertretung oder an das Auswärtige Amt wenden.

Gibt es außer dem Zuwanderungsgesetz noch andere Regelungen, die ich ab dem 01.01.2005 beachten muss?

Teilweise wurden neue Pflichten in der Aufenthaltsverordnung geschaffen, teilweise wurden die bestehenden Anforderungen konkretisiert:

  • Wenn Sie nach dem 1. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder einen deutschen Passersatz beantragen, oder anzeigen wollen, dass Sie Ihren Pass verloren oder wieder gefunden haben, sind Sie verpflichtet, sämtliche Pässe, Reiseausweise, Passersatzpapiere und andere Ausweisdokumente der Ausländerbehörde vorzulegen.
  • Sie müssen so rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Passes oder Passersatzes bei den Behörden in Deutschland und im Ausland die erforderlichen Anträge stellen, dass Ihnen ein neuer Pass oder Passersatz innerhalb der Göltigkeitsdauer ausgestellt werden kann.
  • Sie müssen unverzöglich einen neuen Pass beantragen, wenn der bisherige ungöltig oder abhanden gekommen ist.
  • Sie müssen unverzöglich einen neuen Pass oder eine Änderung beantragen, sobald Angaben im Pass unzutreffend sind.
  • Wenn Sie keinen Pass besitzen, diesen auch nicht zumutbar erhalten können oder Ihren Pass vorübergehend einer deutschen Behörde überlassen haben, müssen Sie umgehend einen Ausweisersatz beantragen.
  • Wenn Sie einen Pass oder Passersatz wieder finden, den Sie verloren hatten, müssen Sie die Ausländerbehörde oder die deutsche Auslandsvertretung hierüber informieren. Dies gilt auch, wenn Sie den Verlust nicht gemeldet hatten.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantwortet Bürgeranfragen unter folgender Telefonnummer: 0911/ 943 – 6390. Der Bürgerservice ist außerdem per Email erreichbar: info.buerger@bamf.bund.de. Die Anschrift lautet: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Frankenstr. 210, 90461 Nürnberg.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) http://www.bamf.de/.

 

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